JOBCENTERUMZUG

Sie wollen als Bürgergeld-IV-Empfänger in eine neue Wohnung ziehen?

Das Jobcenter kann die Kosten für den Umzug übernehmen, wenn Sie gute Gründe haben und rechtzeitig einen Antrag stellen. Erfahren Sie hier, was Sie dazu wissen sollten!

Kostenübernahme des Umzugs durch das Jobcenter / Agentur für Arbeit

Wenn Sie von Bürgergeld leben und umziehen möchten, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten in folgenden Fällen:

  • Kündigung der Wohnung durch den Vermieter
  • Scheidung, die einen Auszug aus der ehelichen Wohnung erforderlich macht
  • Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder Gemeinde gefunden
  • Umzug als Wiedereingliederungshilfe, wenn Sie eine neue Stelle in einer anderen Stadt oder Gemeinde gefunden haben
  • Familienzuwachs, der den Bedarf an Wohnraum erhöht
  • Wohnungsmängel, die das Wohnen unzumutbar machen
  • Auszug aus der elterlichen Wohnung während des ALG II-Bezugs nach Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Mieterhöhungen durch den Vermieter / zu hohe Miete bei Eintritt in den ALG II-Bezug
  • Ihre Wohnung wird unbewohnbar, z.B. durch feuchte Wände oder Schimmelpilzbefall

Sie müssen drei verschiedene Kostenvoranschläge einholen und dem Jobcenter vorlegen. Wenn die Leistungen der Mitbewerber vergleichbar sind, sollte in der Regel das günstigste Angebot bevorzugt werden. Kommt der Leistungsempfänger dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen verweigern.

Folgende Kostenpositionen können vom Jobcenter übernommen werden

  • Kosten für das Umzugsunternehmen
  • Kosten für Umzugskartons
  • Pauschale für Umzugshelfer einschließlich Beköstigung

Übernahme der Lagerkosten
In dem Fall, dass in der neuen Wohnung nicht ausreichend Platz für alle persönlichen Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens (Schrank, Regal, Kleidung, Wäsche, Geschirr etc.) ist, haben Bürgergeld Empfänger Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Lagerraum (BSG Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 1/08 R).

 

Wie beantrage ich Umzugskosten bei beim Jobcenter / Agentur für Arbeit?

Das Jobcenter stellt Ihnen Formulare für Ihren Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen sagen kann, ob eventuell auch ein formloser Antrag reicht. Manche Formulare stehen auch als Download auf den Internetseiten der Jobcenter zur Verfügung.

Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot schnellstmöglich.

Für weitere Informationen und Kosten kontaktieren Sie uns

Wenn Sie weitere Informationen wie Kosten und alle Arrangements benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über eine der folgenden Möglichkeiten: